News


Privatkopievergütung für Spielekonsolen: ZPÜ macht Auskunfts- und Vergütungsansprüche geltend

Veröffentlicht: 18. Juni 2025

Die ZPÜ geht auf Grundlage einer von der GfK durchgeführten empirischen Untersuchung davon aus, dass Spielekonsolen zu vergütungspflichtigen Vervielfältigungen im Sinne von § 53 Abs. 1 oder 2 UrhG oder den §§ 60a bis 60f UrhG genutzt werden, insbesondere zur Vervielfältigung von Sequenzen des Spielgeschehens der mittels der Konsolen gespielten Videospiele.

Die Höhe der Vergütung steht derzeit noch nicht fest. Die ZPÜ beabsichtigt, einen Tarif für die Vergütung für Spielekonsolen zu veröffentlichen, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen, das heißt, dass entweder ein Gesamtvertrag geschlossen wurde (§§ 40 Abs. 1 S. 3, 38 S. 2 VGG) oder eine empirische Untersuchung in einem Verfahren gemäß § 93 VGG durchgeführt wurde (§ 40 Abs. 1 S. 2 VGG).

Zur Anspruchssicherung macht die ZPÜ aber bereits jetzt Auskunfts- und Vergütungsansprüche gegen die Hersteller, Importeure und Händler von Spielekonsolen geltend.

Weiterführende Informationen zur Geltendmachung der Ansprüche finden Sie hier:

FAQs

Informationsschreiben

München, 18.06.2025

Zurück