Gesamtvertrag mit dem VERE für die Zeit ab dem 01.01.2021
Im August 2021 haben die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst mit dem VERE - Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. einen Gesamtvertrag über die urheberrechtliche Vergütungspflicht für externe Brenner für die Zeit ab dem 01.01.2021 geschlossen.
Hersteller und Importeure können dem Gesamtvertrag über externe Brenner mit dem VERE jederzeit für die laufende Abrechnungsperiode beitreten.
Gesamtvertrag mit dem Bitkom für die Zeit ab dem 01.01.2011
Für die Zeit ab dem 01.01.2011 haben die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst im März 2018 mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) einen Gesamtvertrag über die urheberrechtliche Vergütungspflicht für externe Brenner geschlossen.
Tarif für die Zeit ab dem 01.01.2008
Mit Urteil von 16.03.2017  hat der BGH (BGH Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 152/15) über die Vergütungen für externe Brenner der Jahre 2008 bis 2010 rechtskräftig entschieden.
Auf Basis dieses Urteils sowie des Gesamtvertrages mit dem Bitkom wurde der aktuelle Tarif Externe Brenner vom 07.03.2018 aufgestellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der bestehende Tarif wurde aufgehoben.