Händler


Wer ist Händler?

  • Händler im Sinne des § 54b Abs. 1 UrhG ist, wer gewerblich vergütungspflichtige Produkte im Inland bezieht und diese dort veräußert oder anderweitig in Verkehr bringt.

    Ein Händler kann zugleich auch Hersteller und/oder Importeur sein, z.B. wenn ein Unternehmen vergütungspflichtige Produkte nicht nur im Inland bezieht, sondern auch herstellt oder auch importiert.

    In diesem Fall sind für die als Hersteller, als Importeur und als Händler zu vergütenden Produkte die jeweiligen Melde- und Auskunftspflichten gesondert zu erfüllen.

Pflichten der Händler

Vergütungspflicht der Händler

Die Vergütungspflicht der Händler von vergütungspflichtigen Produkten ergibt sich aus § 54b Abs. 1 und 3 UrhG. Der Händler haftet neben dem Hersteller und dem Importeur als Gesamtschuldner.

Gemäß § 54 Abs. 3 UrhG entfällt die Vergütungspflicht des Händlers,

  • soweit er die Geräte oder Speichermedien von einem zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten bezieht, der an einen Gesamtvertrag über die Vergütung gebunden ist (§ 54b Abs. 3 Nr. 1 UrhG) oder
  • soweit er die Art und Stückzahl der bezogenen Geräte und Speichermedien und ihre Bezugsquelle der ZPÜ jeweils bis zum 10. Januar und 10. Juli für das vorangegangene Kalenderhalbjahr unaufgefordert schriftlich mitteilt (§ 54b Abs. 3 Nr. 2 UrhG).

Falls Händler Zweifel an der Gesamtvertragszugehörigkeit von Herstellern oder Importeuren haben, empfiehlt es sich, bei den betreffenden Lieferanten eine Erklärung zur Gesamtvertragszugehörigkeit einzuholen.

Auskunftspflicht der Händler

Gemäß § 54f i.V.m. §§ 54 Abs. 1, 54b Abs. 1, 54h Abs. 1 UrhG sind die zur Zahlung der Vergütung verpflichteten Unternehmen, somit auch Händler, gegenüber der ZPÜ auf Verlangen zur Auskunft über Art und Stückzahl der in Deutschland veräußerten oder in Verkehr gebrachten Geräte und Speichermedien sowie zur Benennung der jeweiligen inländischen Bezugsquelle verpflichtet. 

Diese Auskunft ist jeweils zum 10. Januar und 10. Juli für das jeweils vorangegangene Kalenderhalbjahr an die ZPÜ zu erteilen.

Formulare

Zur Erfüllung der Melde- und Auskunftspflichten der Hersteller, Importeure und Händler hat die ZPÜ Formulare bereitgestellt. Diese finden Sie im Download-Center.
Sollten Sie nicht die von uns bereitgestellten Formulare verwenden, so bitten wir Sie untenstehende Mindestanforderungen an die von Ihnen übermittelten Auskünfte zu beachten.

Alle Meldungen und Auskünfte über Geräte und Speichermedien, für die die ZPÜ allein oder gemeinsam mit VG WORT und VG Bild-Kunst Vergütungsansprüche geltend macht, sind an die ZPÜ zu richten (§ 54h Abs. 3 UrhG). 

Zum Downloadcenter

Mindestanforderungen an Händlerauskünfte

Format der Auskünfte

Auskünfte bitte ausschließlich als auslesbare Excel-Datei übermitteln, die nicht für die Bearbeitung gesperrt ist (dies ist notwendig, damit Stückzahlen summiert und vereinfacht ausgelesen werden können)

Benötigte Informationen

Bitte achten Sie darauf, dass alle Informationen, die auf den von uns bereitgestellten Formularen einzutragen sind, auch auf den von Ihnen übermittelten Auskünften erkenntlich sind.

Im Einzelnen muss die Auskunft folgende Informationen enthalten:

  • Tarifprodukt
  • Marke
  • Modell
  • Anzahl der Gesamtbezüge
  • Anzahl der Exporte (falls zutreffend)
  • Saldo von Gesamtbezügen und Exporten
  • Bezugsquelle der jeweiligen Modelle mit Angabe der Firma nebst vollständiger Anschrift (eindeutige Zuordnung der einzelnen Stückzahlen zur jeweiligen Bezugsquelle muss jeweils ersichtlich sein)
  • Zeitraum, für den die Auskunft erteilt wird
Weitere Hinweise

Bitte geben Sie die Informationen zu Produktart, Marke & Modell jeweils in einer separaten Spalte wieder. Um ihre Auskunft verwerten zu können, müssen die Produktart (d.h. das gemeldete Tarifprodukt), sowie die Marke eindeutig aus separaten Spalten der Auskunft hervorgehen – bei der Produktart orientieren Sie sich überdies bitte an den Tarifprodukten der ZPÜ.

Beispiel: Wenn Sie uns das Modell „Apple iPhone SE 128GB silbergrau“ melden, teilen Sie die Informationen bitte folgendermaßen auf:

An dieser Stelle möchten wir insbesondere darauf hinweisen, dass nur vergütungspflichtige Produkte in der Händlerauskunft angegeben werden dürfen. Produkte wie beispielsweise Laptop-Taschen, Handy-Hüllen oder Ladekabel gehören nicht mit in eine Händlerauskunft. Genaue Definitionen der Produkte, für welche derzeit ein Gesamtvertrag und Tarif besteht finden Sie im Bereich „Produkte & Tarife“. Sollten Sie Zweifel an der Vergütungspflicht haben, so können Sie sich auch gerne an unsere Kolleg*innen unter (+49 89 48003-404oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) wenden.

FAQs

Sie haben noch Fragen? – Beachten Sie bitte zunächst unsere FAQs.
Falls auch diese Ihre Fragen nicht beantworten können, helfen Ihnen unsere KollegInnen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerne weiter.

Downloadcenter

Im Downloadcenter finden Sie alle Formulare, Gesamtverträge sowie Tarife.