Die seit dem 01.01.2014 geltenden und die darauf abgeschlossenen Gesamtverträge, wie auch für diese Zeit geltenden Tarife, sehen unterschiedlich hohe urheberrechtliche Verbraucher- und Business-Vergütungen vor.
In den Gesamtverträgen ist vereinbart, dass gewerbliche Endabnehmer oder Behörden, die rückerstattungsfähige Produkte erworben haben, die nachweislich die Verbrauchervergütung enthalten, von der ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst (nachfolgend kurz: Verwertungsgesellschaften) die Rückerstattung der Differenz zwischen der Vergütung für Verbraucher-Produkte und der Vergütung für Business-Produkte verlangen und einen entsprechenden Antrag bei der ZPÜ stellen können. Dies gilt auch für Händler, die rückerstattungsfähige Produkte nachweislich an gewerbliche Endabnehmer und Behörden veräußern.
Die Möglichkeit, Rückerstattungen zu beantragen, wird auch über den auf den Gesamtverträgen beruhenden Tarif eingeräumt.
Eine Rückerstattung erfordert einen schriftlich oder elektronisch gestellten Antrag, nach dem von der ZPÜ bereitgestellten Muster.
Für folgende Produkte ist ein elektronischer Rückerstattungsantrag möglich:
Leitfaden Rückerstattungsantrag für Gewerbliche Endabnehmer und Behörden
Für folgende Produkte ist ein Rückerstattungsantrag aktuell nur im PDF-Format möglich. Diesen finden Sie im Downloadcenter.
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Für die Produkte, für die eine Rückerstattung beantragt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die ZPÜ wird auf der Grundlage der Angaben des Antragstellers prüfen, ob für die Produkte die Vergütung für Verbraucher-Produkte tatsächlich durch den Hersteller oder Importeur der Produkte bezahlt worden ist. Verbleiben trotz der von der ZPÜ durchgeführten Prüfung begründete Zweifel, dass die Vergütung für Verbraucher-Produkte bezahlt worden ist, so erfolgt keine Rückerstattung.
Eine Verpflichtung zur Rückerstattung gegenüber Behörden und gewerblichen Endabnehmern besteht ferner nicht, solange der Hersteller oder Importeur der Produkte seiner Verpflichtung zur Benennung der Endabnehmer gemäß des jeweiligen Tarifs für den Monat nicht nachgekommen ist, in dem die Rechnung für die betreffenden Produkte gestellt worden ist.
Sie haben noch Fragen zur Rückerstattungen und Antragsstellung? - Wenden Sie sich bitte an unsere KollegInnen unter
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