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Korrektur der IDC-Abrechnungen für Geräte und Speichermedien: ZPÜ, VG Wort und VG Bild-Kunst reagieren auf systemischen Fehler

Veröffentlicht: 06. November 2025

Die ZPÜ, ein Zusammenschluss aus neun deutschen Verwertungsgesellschaften, nimmt gemeinsam mit der VG Wort und der VG Bild-Kunst treuhänderisch Auskunfts- und Vergütungsansprüche im Bereich der sogenannten „Privatkopievergütung“ gegenüber Herstellern und Importeuren von Geräten und Speichermedien wahr. Das heißt, wenn Geräte oder Speichermedien wie Mobiltelefone, PCs, Tablets oder USB-Sticks verkauft werden, wird eine Vergütung an die ZPÜ gezahlt, die wiederum diese Vergütung an die Verwertungsgesellschaften ausschüttet. Die Verwertungsgesellschaften verteilen diese Vergütung sodann an verschiedene Rechteinhaber von Musikstücken, Texten, Bildern oder Filmen. Geregelt ist dies im Urheberrechtsgesetz, in den Vorschriften §§ 54 ff. UrhG. Grundlage für die Höhe der Vergütungen sind die mit den entsprechenden Branchenverbänden, wie dem Bitkom e.V., vereinbarten Gesamtverträge sowie die veröffentlichten Tarife.

Während des Jahres erfolgt die Abrechnung der von den Unternehmen gemeldeten Stückzahlen auf Grundlage vorläufiger Daten. Nach dem Ablauf eines Kalenderjahres wird sodann die finale konkrete Höhe der zu zahlenden Vergütungen auf Basis der jährlich veröffentlichten IDC-Quoten ermittelt (sogenannte „IDC-Korrektur“). Diese weisen u.a. den Businessanteil pro Marke im deutschen Markt aus. 

Im Zuge einer internen Prüfung wurden für die Jahre 2020 bis 2023 Unstimmigkeiten in den IDC-Korrekturen der Vergütungsansprüche festgestellt. Konkret wurden an u.a. gewerbliche Endabnehmer bereits erfolgte Rückerstattungen gegenüber den Unternehmen irrtümlich als zusätzliche Gutschriften ausgewiesen, obwohl sie gemäß den vertraglichen und tariflichen Regelungen hätten in Abzug gebracht werden müssen. Zurückzuführen ist dies auf einen systemischen Fehler, der trotz engmaschiger interner Prüfprozesse und unabhängiger Prüfung und Testierung durch Wirtschaftsprüfer nicht zu Tage getreten ist. 

Die ZPÜ hat umgehend reagiert und die Abrechnungssystematik für das Jahr 2024 korrigiert. Die Korrekturen der entsprechenden Vorjahre erfolgen transparent und werden in enger und lösungsorientierter Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen umgesetzt. 

Es ist bewusst, dass die Prüfung dieser Unterlagen Zeit beansprucht und die Unternehmen möglicherweise in einer arbeitsintensiven Phase erreicht hat. Gerade deshalb haben wir den betroffenen Unternehmen Vereinbarungen zur Verlängerung der Verjährung (VVV) übermittelt – mit dem Ziel, allen Beteiligten ausreichend Zeit für eine sorgfältige Prüfung und eine gemeinsame Lösungsfindung einzuräumen. 

Die ZPÜ hat diesen Vorfall zum Anlass genommen, die bestehenden Abrechnungs- und Prüfprozesse grundlegend zu überprüfen und zu schärfen, um die Qualität und Verlässlichkeit der Vergütungsabrechnung nachhaltig noch weiter zu stärken.

Die ZPÜ als gemeinsame Organisation der Verwertungsgesellschaften verfolgt das Ziel, die Beteiligung von Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern und Produzentinnen und Produzenten an der digitalen Wertschöpfung sicherzustellen – fair, effizient und zukunftsgerichtet. Die aus den Vergütungsansprüchen resultierenden Mittel kommen den Kreativschaffenden zugute, für die die ZPÜ über die angeschlossenen Verwertungsgesellschaften tätig ist.

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