Online-Rückerstattungsantrag


Rückerstattungsantrag für Händler

Antragsformular für Tablets

Definition Tablets

Nachfolgend können Sie als Händler einen Rückerstattungsantrag für Tablets stellen, für die die ZPÜ die Privat-Vergütung vom Importeur oder Hersteller erhält, die jedoch in einer Behörde oder in einem Gewerbebetrieb zum Einsatz kommen.

Unter einem „Tablet“ wird ein tragbares Gerät zur elektronischen Datenverarbeitung verstanden, welches kumulativ die folgenden Kriterien erfüllen muss:

  • integriertes, berührungsempfindliches Farbdisplay mit einer Diagonale von mindestens 7 Zoll
  • Schnittstelle zur Datenübertragung (z.B. USB, WLAN und/oder EDGE/ UMTS/ LTE)
  • netzunabhängige Stromversorgung (z.B. Akku)
  • verfügt nicht über eine mit dem Gerät untrennbar verbundene mechanische Tastatur

Für die Einordnung als Tablet kommt es nicht darauf an, ob ein Gerät über eine Funktion verfügt, die es ermöglicht, über Mobilfunknetze drahtlos zu telefonieren. Eine Rückerstattung kommt nicht in Betracht für Tablets, die weder über eine eigenständige Funktion zur Vervielfältigung noch über einen Speicher verfügen, auf den Vervielfältigungen gespeichert werden können. Für Tablets, die nicht über die Funktion zur Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen verfügen kommt eine Rückerstattung ebenfalls nicht in Betracht. Sogenannte „eReader“ sind keine Tablets im Sinne des Tarifes. 

Die vollständige Definition finden Sie auf der entsprechenden Produkseite. Die vollständige, verbindliche Definition finden Sie unter Abschnitt 3, Ziffer 1 bis 3 des Tarifes für Tablets.