Online-Rückerstattungsantrag


Rückerstattungsantrag für gewerbliche Endabnehmer & Behörden

Antragsformular für Mobiltelefone

Definition Mobiltelefon

Nachfolgend können Sie als gewerblicher Endabnehmer einen Rückerstattungsantrag für Mobiltelefone stellen, für die die ZPÜ die Privat-Vergütung vom Importeur oder Hersteller erhält, die jedoch in einer Behörde oder in einem Gewerbebetrieb zum Einsatz kommen. Unter einem „Mobiltelefon“ wird ein tragbares Gerät verstanden, welches kumulativ die folgenden Kriterien erfüllen muss:

  • integriertes Display mit einer Diagonale < 7 Zoll
  • Funktion zur drahtlosen Mobilfunknetz-Telefonie inkl. Steckplatz für eine SIM-Karte
  • Schnittstelle zur Datenübertragung (z.B. USB, WLAN und/oder EDGE/ UMTS/ LTE)
  • netzunabhängige Stromversorgung (z.B. Akku)
  • eigenständige, vom PC unabhängige Vervielfältigungsfunktion (z.B. Bluetooth-, Infrarot-, WIFI- oder USB-Schnittstelle) und/oder integrierter Speicher

Eine Rückerstattung kommt nicht in Betracht für Mobiltelefone, die nicht über eine mp3 und/oder mp4-Player oder ähnlichen Mediaplayer zur Medienwiedergabe verfügen. Mobiltelefone, die nur über eine eingeschränkte Wiedergabemöglichkeit verfügen, z.B. nur zur Wiedergabe von Ruftonmelodien, MMS o. ä., sind nicht vergütungspflichtig weshalb in diesen Fällen eine Rückerstattung ebenfalls nicht in Betracht kommt.

Die vollständige Definition finden Sie auf der entsprechenden Produkseite. Die vollständige, verbindliche Definition finden Sie unter Abschnitt 3, Ziffer 1 bis 2 des Tarifes für Mobiltelefone.