Rohlinge

den verschiedenen Abschnitten dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu den bereits geschlossenen Gesamtverträgen und den auf Grundlage dieser Gesamtverträge aufgestellten und veröffentlichten Tarife. Insbesondere können Sie sich über die Definitionen der nach diesen Tarifen

In den verschiedenen Abschnitten dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu den bereits geschlossenen Gesamtverträgen und den auf Grundlage dieser Gesamtverträge aufgestellten und veröffentlichten Tarife. Insbesondere können Sie sich über die Definitionen der nach diesen Tarifen vergütungspflichtigen CD-/DVD-Rohlinge, den Umgang mit Business-Rohlingen sowie die spezifischen Regelungen für Gesamtvertragsmitglieder informieren und finden Informationen für Importeure und Hersteller, die bislang keinem Gesamtvertrag beigetreten sind.

Sollten Sie Mitglied eines Verbands sein, mit dem ein entsprechender Gesamtvertrag für CD-/DVD-Rohlinge geschlossen wurde, so können Sie diesem Gesamtvertrag beitreten. Mit dem Beitritt sind verschiedene – unten erläuterte – Rechte & Pflichten verbunden. Ein maßgeblicher Vorteil für Beitrittsunternehmen ist beispielsweise die Gewährung eines Nachlasses auf die Vergütungssätze.

Soweit Sie CD-/DVD-Rohlinge nicht importieren oder herstellen, sondern im Inland beziehen, d.h. mit ihnen handeln, geltend Sie als Händler im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

Alle zugehörigen Verträge, Tarife und Formulare finden Sie im Download-Center.

Hinweis

Diese sowie die folgenden Zusammenfassungen sollen den Importeuren und Herstellern einen ersten Einstieg in die Regelungen der Gesamtverträge bzw. der hierauf basierenden Tarife geben. Verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der Tarife bzw. der Gesamtverträge selbst.

Übersicht über geschlossene Gesamtverträge und aufgestellte Tarife für CD-/DVD-Rohlinge

CD-/DVD-Rohlinge ab 2008

Gesamtvertrag mit dem Bitkom und dem IM für die Zeit ab dem 01.01.2008

Die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst (nachfolgende: Verwertungsgesellschaften) haben im März und Mai 2018 mit den Verbänden Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) und Informationskreis AufnahmeMedien (IM) jeweils einen Gesamtvertrag über die urheberrechtliche Vergütungspflicht für CD- und DVD-Rohlinge für die Zeit ab dem 01.01.2008 geschlossen.

Gesamtvertrag mit dem BDM für die Zeit ab dem 01.01.2021

Die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst (nachfolgend: Verwertungsgesellschaften) haben im Mai 2021 mit dem Verband Branchenverband Digitale Medien e.V. einen Gesamtvertrag über die urheberrechtliche Vergütungspflicht für CD- und DVD-Rohlinge für die Zeit ab dem 01.01.2021 geschlossen.

Tarif für die Zeit am dem 01.01.2008

Auf der Grundlage der Gesamtvertrag haben die Verwertungsgesellschaften einen entsprechenden Tarif CD- und DVD-Rohlinge vom 08.03.2018 für die Zeit ab dem 01.01.2008 aufgestellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der bestehende Tarif wurde aufgehoben.

Vergütungssätze

  • Gemäß dem aktuellen Tarif gelten für CD- und DVD-Rohlinge der folgenden Typen ab dem Jahr 2018 die folgenden Vergütungssätze:

    1. CD-R: 0,0125€ je Stück
    2. CD-RW: 0,025€ je Stück
    3. DVD +/- 4,7GB: 0,025€ je Stück
    4. DVD +/- RW 4,7GB: 0,05€ je Stück
    5. DVD-RAM 4,7GB: 0,05€ je Stück
    6. DVD-RAM 9,4 GB 0,10€ je Stück
    7. DVD-Double Sided 9,4GB: 0,10€ je Stück
    8. DVD-Dual Layer /DVD-Double Layer 8,5GB*: 0,05€ je Stück
  • Gesamtvertragsmitgliedern wird auf die Vergütungssätze, die im Tarif festgesetzt sind, im Rahmen der aktuellen Gesamtverträge ein Gesamtvertragsnachlass von 20% gewährt. Somit ergeben sich für Gesamtvertragsmitglieder die folgenden Vergütungssätze:

    1. CD-R: 0,01€ je Stück
    2. CD-RW: 0,02€ je Stück
    3. DVD +/- 4,7GB: 0,02€ je Stück
    4. DVD +/- RW 4,7GB: 0,04€ je Stück
    5. DVD-RAM 4,7GB: 0,04€ je Stück
    6. DVD-RAM 9,4 GB 0,08€ je Stück
    7. DVD-Double Sided 9,4GB: 0,08€ je Stück
    8. DVD-Dual Layer /DVD-Double Layer 8,5GB*: 0,04€ je Stück

Unterscheidung nach Verbraucher-Rohlingen und Business-Rohlingen

Die Gesamtverträge und die auf Grundlage dieser Gesamtverträge aufgestellten und veröffentlichten Tarife für CD- und DVD-Rohlinge ab dem 01.01.2008 sehen unterschiedliche Vergütungen für Verbraucher-Rohlinge und Business-Rohlinge vor. Hierdurch wird auch in den tariflichen- und gesamtvertraglichen Regelungen insbesondere der sogenannten „Padawan-Rechtsprechung“ des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-467/08 Rechnung getragen, wonach die unterschiedslose Anwendung der Privatkopievergütung auf Geräte und Speichermedien die von anderen als natürlichen Personen zu eindeutig anderen Zwecken als der Anfertigung von Privatkopien erworben werden, nicht in Einklang mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben steht. Die Gesamtverträge und Tarife sehen im Rahmen der „Regelung zum Entfallen der Vergütungspflicht“ vor, dass für Rohlinge, die vom Hersteller oder Importeur im Wege des direkten Vertriebs oder im Wege eines Projektgeschäfts an einen gewerblichen Endabnehmer bzw. eine Behörde geliefert werden, bei Vorlage entsprechender Nachweise die Vergütungspflicht entfällt.

Behörden, gewerbliche Endabnehmer, sowie Projektgeschäft sind wie folgt definiert:

Behörden

Behörden im Sinne dieser Regelung sind Behörden im Sinne von § 1 Abs. 4 VwVfG und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die CD- und DVD-Rohlinge für eigene Zwecke und nicht zu dem Zweck erwerben, sie weiter zu veräußern oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen. Dieser Erwerbszweck muss nicht nachgewiesen werden und wird vermutet. Die ZPÜ ist berechtigt, diese Vermutung zu widerlegen.

Gewerbliche Endabnehmer

Gewerbliche Endabnehmer im Sinne dieser Regelung sind

  1. juristische Personen des privaten Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften im Sinne von § 14 Abs. 2 BGB sowie
  2. natürliche Personen, die Unternehmer im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG sind, denen durch das Bundeszentralamt für Steuern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nachfolgend USt.-ID) erteilt wurde

und die CD- und DVD-Rohlinge für eigene unternehmensbezogene Zwecke und nicht zu dem Zweck erwerben, sie weiter zu veräußern oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen.

Als gewerbliche Endabnehmer gelten auch Konzernunternehmen, die CD- und DVD-Rohlinge für andere Unternehmen des Konzerns zentral erwerben sowie Unternehmen, die CD- und DVD-Rohlinge Dritten auf der Grundlage von Verträgen (z.B. Leasing, IT-Überlassung) zur Nutzung überlassen.

Projektgeschäft

Als Projektgeschäft in diesem Sinn gilt jede Veräußerung von CD- und DVD-Rohlinge durch einen Importeur oder Hersteller an einen Händler, wenn diese CD- und DVD-Rohlinge durch diesen oder einen weiteren Händler an eine Behörde oder einen gewerblichen Endabnehmer veräußert werden sollen, die / der dem Importeur oder Hersteller vor der Veräußerung an die Behörde oder an den gewerblichen Endabnehmer namentlich bekannt ist oder wird, und wenn der Importeur oder Hersteller mit einem der beteiligten Händler für diesen Fall eine Projektvereinbarung (auch formlos durch Austausch von Emails) trifft oder getroffen hat.

Auskunft über Business-Rohlinge

Importeure und Hersteller können in ihren Auskünften solche CD- und DVD-Rohlinge als nicht vergütungspflichtige Business-Rohlinge angeben, die nachweislich im Wege des direkten Vertriebs oder im Wege des Projektgeschäfts an Behörden oder gewerbliche Endabnehmer veräußert wurden. CD- und DVD-Rohlinge, für die die Importeure oder Hersteller keine solche Nachweise erbringen, gelten als Verbraucher-Rohlinge.

Alle weiteren Informationen bezüglich der erforderlichen Nachweise und generelle Informationen zu Regelungen bezüglich Business-Produkten im Bereich CD- und DVD-Rohlinge können Sie den Gesamtverträgen und dem Tarif entnehmen. Diese finden Sie im Downloadcenter.

Zu den Gesamtverträgen Zu den Tarifen

Informationen für aktive und potentielle Gesamtvertragsmitglieder

Wie oben erläutert, können Importeure und Hersteller, die Mitglied eines Verbandes sind, mit dem ein Gesamtvertrag mit den Verwertungsgesellschaften geschlossen wurde, dem Gesamtvertrag mit dem jeweiligen Verband beitreten.

Die folgende Zusammenfassung soll am Beispiel des Gesamtvertrages mit dem Bitkom für Rohlinge ab 2008 einen ersten Einstieg in die Regelungen des Gesamtvertrages bieten. Verbindlich ist jedoch ausschließlich der Wortlaut der Gesamtverträge.

Für Importeure und Hersteller, die keinem Gesamtvertrag beitreten, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 54 ff. UrhG sowie die Bestimmungen des Tarifes. 

  • Mitglieder eines Verbands, mit dem die ZPÜ einen Gesamtvertrag für CD- und DVD-Rohlinge abgeschlossen hat (derzeit Bitkom, IM und BDM) können nach den vertraglich bestimmten Modalitäten einem Gesamtvertrag beitreten. Der Beitritt ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt der Laufzeit möglich.

    Mit dem Beitritt zum Gesamtvertrag sind bestimmte Rechte und Pflichten des beitretenden Unternehmens aber auch der Verwertungsgesellschaften verbunden.

    Ein Beitritt wird rückwirkend zum Beginn des laufenden Kalenderhalbjahres (Abrechnungsperiode) wirksam. Ein Austritt aus dem Gesamtvertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Abrechnungsperiode möglich. Tritt ein Importeur aus dem Verband aus, ist hiermit auch ein Austritt aus dem Gesamtvertrag mit der ZPÜ verbunden.

    Muster einer Beitritts- und Austrittserklärung befinden sich in der Anlage des jeweiligen Gesamtvertrages

  • Bei Fragen zu Auskunfts- und Meldepflichten können Ihnen unsere FAQs weiterhelfen. Sollten die FAQs Ihre Fragen nicht beantworten, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Verband.

    Die Mitglieder des Gesamtvertrages sind verpflichtet, der ZPÜ nach dem Ende einer Abrechnungsperiode jeweils zum 15. Februar und 15. August unaufgefordert Auskunft bzw. Meldung (nachfolgend „Auskunft“ genannt) über Art und Stückzahl der im vergangenen Kalenderhalbjahr von ihnen nach den Regelungen des Gesamtvertrages zu vergütenden Vertragsprodukten zu erteilen.

    Der Anspruch auf den Gesamtvertragsnachlass entfällt für eine Abrechnungsperiode, wenn für diese mit Ausnahme der Fälle höherer Gewalt bis zum 31. März bzw. 30. September keine Auskunft erteilt wurde. Er entfällt nicht bei fristgemäßer Zahlung der sich aufgrund der Auskunft ergebenden gesamtvertraglichen Vergütung.

    Die Richtigkeit der Auskünfte muss in Abhängigkeit der Forderungshöhe durch die Übermittlung von Rechnungsdaten bzw. durch Vorlage einer Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers nachgewiesen werden. Erfolgen diese Nachweise nicht oder nicht fristgerecht, entfällt nach den gesamtvertraglichen Regelungen der Gesamtvertragsnachlass.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Gesamtverträgen.

  • Die ZPÜ stellt innerhalb von sechs Wochen nach dem 15. Februar und dem 15. August Rechnungen (d.h. bis zum 29. März, bzw. 26. September). Werden die Auskünfte nicht innerhalb der vereinbarten Frist (15. Februar und 15. August) erteilt, so stellt die ZPÜ die Rechnungen innerhalb von sechs Wochen nach dem Erhalt der Auskünfte.

    Die Rechnungen sind zum 30. April bzw. 31. Oktober zur Zahlung fällig.  

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Gesamtverträgen.

Informationen für Nicht-Gesamtvertragsmitglieder

Sollten Sie Importeur oder Hersteller vergütungspflichtiger CD- und DVD-Rohlinge sein und bisher keinem der Gesamtverträge beigetreten sein, so gelten für Sie die gesetzlichen sowie tariflichen Bestimmungen.

Der Beitritt zu einem Gesamtvertrag ist für Hersteller und Importeure für das laufende Kalenderhalbjahr sowie für die Zukunft jederzeit möglich. Mitglieder eines der aktuellen Gesamtverträge erhalten einen Gesamtvertragsnachlass von 20 %. Die Gesamtverträge finden Sie im Downloadcenter. Voraussetzung für den Beitritt zu einem Gesamtvertrag ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Verband. Für nähere Informationen hinsichtlich der Gesamtverträge und hinsichtlich des Beitritts zu einem der Verbände bitten wir Sie, sich direkt an die Verbände zu wenden.

Sollten Sie sich gegen einen Beitritt zu einem der Gesamtverträge entscheiden, so finden Sie Informationen zu Ihren Pflichten als Importeur, Hersteller oder Händler im Bereich „Kunden“.

FAQs

Sie haben noch Fragen? – Beachten Sie bitte zunächst unsere FAQs.
Falls auch diese Ihre Fragen nicht beantworten können, helfen Ihnen unsere KollegInnen unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. gerne weiter.

Downloadcenter

Im Downloadcenter finden Sie alle Formulare, Gesamtverträge sowie Tarife.