Die Privatkopie


Hier finden Sie alle Infos rund um Privatkopien

  • Was ist eine Privatkopie?
  • Wie funktioniert die Privatkopievergütung in Deutschland und welche Vorteile hat dieses System?
  • Wie sieht es mit der Relevanz von Privatkopien im digitalen Zeitalter aus?

Was ist eine Privatkopie?

Das Recht auf die Anfertigung von Privatkopien ist in Deutschland im pdf Urheberrechtsgesetz (631 KB) festgeschrieben. Aber was genau heißt das in der Praxis?

Generell haben Urheberinnen und Urheber das exklusive Recht zur Nutzung und Verwertung der eigenen Werke, darunter fällt auch das Recht der Vervielfältigung (§§15 Abs.1 Nr. 1, 16 UrhG). Ohne Zustimmung des Urhebers und gegebenenfalls Zahlung einer Lizenzgebühr dürfen urheberrechtlich geschützte Werke, wie bspw. Musikalben, Spielfilme, Zeitungsartikel oder professionelle Fotografien somit grundsätzlich nicht vervielfältigt oder kopiert werden.

Für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch schafft die sogenannte „Privatkopieschranke“ eine praktisch sehr bedeutende Ausnahme von diesem Grundsatz, indem sie das umfassende Verwertungsrecht des Urhebers einschränkt. Auf diesem Weg ist es kraft Gesetz erlaubt, im privaten Bereich urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. Auch zu Unterrichtszwecken und wissenschaftlichen Zwecken sind Kopien in den Grenzen der gesetzlichen Regelungen möglich.

Beispielsweise ist es gemäß § 53 Abs. 1 UrhG unter anderem zulässig,

  • ein erworbenes Musikalbum – sei es auf CD oder als Mp3-Datei – auf den PC, eine Festplatte oder das Smartphone zu übertragen,
  • im Fernsehen gesendete Filme aufzuzeichnen,
  • mit dem Smartphone Musikstücke oder Videoclips zu speichern, die aus dem Internet z.B. über Online-/Social-Media-Plattformen, Künstlerwebsites etc. abgerufen wurden
  • Artikel und Fotos aus dem Internet als PDF-Dateien zu speichern

So können auf legalem Wege geschützte Werke –beispielsweise ein Song, ein Bild oder ein Film – zu privaten (=nicht-kommerziellen und nicht-gewerblichen) Zwecken kopiert werden. Entsprechend kann eine Privatperson – auf komplett legalem Wege – ihre eigene Musik- oder Videosammlung laufend erweitern, Kopien derselben auf verschiedene Geräte und Datenträger speichern und sogar im privaten Umfeld (Freund und Familie) weitergeben.

Entschädigung der Urheber – die Vergütung der Privatkopie

Die Möglichkeit zur Erstellung und Weitergabe von Privatkopien greift in die Verwertungsmöglichkeiten der Urheber ein – ein Musikalbum kann potentiell im Besitz von einer Vielzahl an Nutzern sein und auch konsumiert werden, obwohl der Preis für das Album nur einmal gezahlt wurde. Daher ist neben dem Recht auf Erstellung von Privatkopien auch eine faire Entschädigung in Form einer Vergütung der Urheber gesetzlich festgelegt.

Diese Vergütung ist in §§ 54 ff. UrhG geregelt und verpflichtet die Importeure, Hersteller und Händler von Geräten und Speichermedien, mit denen Privatkopien erstellt oder auf die solche gespeichert werden können, an die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
Die Vergütung ist als Pauschalvergütung ausgestaltet und je betreffendem Gerät oder Speichermedium fällig, das in Deutschland in den Verkehr gebracht wird. Vergütungspflichtige Produkte sind beispielsweise Notebooks, PCs, Smartphones, Tablets, externe HDDs oder auch Set-Top-Boxen zur Aufzeichnung von TV-Inhalten, um nur einige zu nennen.

Nachdem diese gesetzlichen Vergütungsansprüche nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden können und die betroffenen deutschen Verwertungsgesellschaften ihre Auskunfts- und Vergütungsansprüche aus der Privatkopie der ZPÜ zur Wahrnehmung eingeräumt haben, besteht die Abrechnungsbeziehung direkt zwischen der ZPÜ und den Importeuren oder Herstellern.

Welche Vorteile hat das aktuelle System der Privatkopievergütung?

Das System der Privatkopievergütung zeigt gerade in Zeiten von aktuellen Diskussionen rund um die Nutzungsfreiheit des Einzelnen und Datenschutzrechten der Nutzer seinen großen Vorteil. 

Durch die Ausgestaltung als Pauschalvergütung muss Art, Inhalt und Intensität der Nutzung beim Konsumenten gerade nicht „getrackt“ werden. Der Nutzer kann diese vielmehr tatsächlich „privat“ im geschützten Raum vornehmen und wird gleichzeitig nicht mit den Modalitäten der Abrechnung behelligt. Importeure und Hersteller die am Anfang der Vertriebskette stehen und Vervielfältigungen durch den Nutzer aufgrund des Verkaufs der Produkte überhaupt erst möglich machen, können die Vergütung direkt in den Verkaufspreis der Produkte einkalkulieren. Somit sind nicht nur die Konsumenten, sondern auch ein Großteil des Handels von der Abwicklung der Vergütungspflicht befreit.

Die legale Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Inhalte privat zu vervielfältigen, über diverse Geräte zu nutzen und im privaten Raum zu teilen, so z.B. im Bereich der Cloud oder von Messengerdiensten, schafft für die Verbraucher einen erheblichen persönlichen Freiheitsraum.

Dabei ermöglicht das auf gesetzlichen Schrankenregelungen basierende Vergütungssystem der gesetzlichen Lizenz – nicht nur in Zeiten pandemiebedingter kollektiver Kraftanstrengungen – eine nutzungerechte Lastenverteilung

Gewährleistet es doch, dass nicht die Allgemeinheit, sondern nur die Käufer der Geräte und Speichermedien die seitens der Hersteller und Importeure eingepreisten Vergütungen für die vorgenommenen Privatkopien tragen. Gleichzeitig ermöglicht es, auf die genaue Erfassung beim Nutzer, wer wann welche Kopie mit welchem Inhalt erstellt, verschickt oder lädt im Interesse des Datenschutzes zu verzichten und stellt die Vergütung der Kreativen über eine von den Geräteherstellern abzuführende Pauschalabgabe sicher.

Schließlich befreit dieses Vergütungssystem nicht nur den Handel und den Endverbraucher von den Abwicklungsmodalitäten, die Höhe der Abgaben ist darüber hinaus auch eher gering: Für ein privat erworbenes Mobiltelefon fallen – in Abhängigkeit davon, ob der Importeur oder Hersteller Mitglied eines sog. Gesamtvertrages ist, der eine Rabattierung ermöglicht – Vergütungen von 5 € bzw. 6,25 € an, für ein Tablet 7 € bzw. 8,75 €.

Die geringe Vergütung spiegelt sich auch in der marginalen Belastung des Einzelnen wieder: 

So ist in Deutschland laut einer Untersuchung von BIEM, CISAC und Stichting de Thuiskopie in den Jahren 2015-2018 durchschnittlich nur eine Privatkopievergütung pro Kopf von circa 4,60 € jährlich angefallen.

Setzt man die Vergütungssätze und durchschnittlich gezahlten Abgaben in Relation zu der Vielzahl an Mediendateien, die auf einem durchschnittlichen Smartphone oder Tablet dank großzügigem Speicherplatz abgespeichert werden und zu dem Kaufpreis dieser Geräte, wird der Vorteil und die Ausgeglichenheit des aktuellen Systems besonders deutlich. Auch im Vergleich zu einer pauschalen Abgabe wie dem Rundfunkbeitrag (aktuell immerhin 17,50 € pro Monat und Haushalt) sind die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben für die Freiheit der Privatkopie sehr überschaubar.

Die Entwicklung der Privatkopie im digitalen Zeitalter 

Ursprünglich wurde das Konzept der Privatkopie geschaffen, um den Verbrauchern das legale Mitschneiden von Radio- und Fernsehprogrammen zu ermöglichen. Mit dem Voranschreiten der Digitalisierung ist jedoch eine Vielzahl an neuen – jetzt digitalen – Vervielfältigungsformen entstanden.

Die Erstellung und Nutzung von Privatkopien erfreut sich durch die Kombination neuer und alter Nutzungsformen, auch im digitalen Zeitalter ungebremster Beliebtheit. Die Deutschen vervielfältigen Musik, Filme, geschützte Bilder und sonstige Medieninhalte auf verschiedensten Wegen mehr als je zuvor.

Aktuelle Zahlen aus Studien des größten deutschen Marktforschungsinstituts GfK (siehe Zusammenfassungen weiter unten) aus den Jahren 2019 und 2020 zeigen, dass deutschlandweit tagtäglich hunderte Millionen von Privatkopien entstehen, dies allein durch Up- und Downloads in Clouds, die Synchronisation privater Inhalte über mehrere Geräte hinweg, den Austausch von Inhalten über Messengerdienste oder verschiedenste legale Möglichkeiten, wie über Streaming verbreitete Inhalte offline zu nutzen.

Audio- und Videoinhalte werden heutzutage überwiegend via Stream konsumiert, das ist keine Neuigkeit. Die Nutzung von Streamingdiensten schließt jedoch keinesfalls die Erstellung von Privatkopien aus. Es existieren vielfältige legale Möglichkeiten, Streaminginhalte lokal zu speichern, um diese auch offline nutzen zu können. 25 Prozent der deutschen Online-Nutzer machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, Tendenz steigend. Allein durch diese Nutzungsformen entstehen im Audio- und Videobereich deutschlandweit täglich weit mehr als 10 Millionen Privatkopien.

Darüber hinaus können Streamingdienste klassische private Audio- und Videosammlungen nicht ersetzen. Die Zahl der bei Netflix, Amazon Prime etc. zur Verfügung stehenden Filme schöpft bei Weitem nicht das volle Angebot an Filmen und Serien aus. Außerdem beschränken unzureichende Netzabdeckung und hohe Preise für mobile Datennutzung die allumfassende Nutzbarkeit von Streamingdiensten. Hinzu kommen die laufenden Kosten für die Streamingdienste selbst, echte Filmliebhaber sind beispielsweise meist sogar gezwungen mehrere Abonnements abzuschließen um alle gewünschten Filme zur Verfügung zu haben. Dies zeigt sich auch in den Daten: Circa 25 Millionen Deutsche besitzen eine private Audiosammlung und verfügen in Summe über mehr als 10 Milliarden Privatkopien von Audioinhalten.

Die Privatkopieschranke umfasst zudem nicht nur Audio- und Videoinhalte, sondern auch professionelle Bilder und Texte. Am Smartphone sind digitale Kopien wie beispielsweise Screenshots von Newsartikeln, Cartoons, Memes oder Grafiken schnell erzeugt. Auch die Nutzung der Smartphone-Kamera als Scanner, um zum Beispiel Zeitungsausschnitte schnell digital zu erfassen und weiterzuleiten, ist weit verbreitet.

Existiert eine solche digitale Kopie erst einmal, kann sie höchst flexibel vervielfältigt werden. Jede zehnte Nachricht, die via Messenger-Diensten verschickt wird besteht aus geschützten Audio-, Video-, Bild- oder Textinhalten. Allein über Messengerdienste entstehen laut einer GfK-Studie aus dem Jahr 2020 so täglich über 40 Millionen Privatkopien in Deutschland.

Digitale Privatkopien werden zunehmend nicht mehr nur lokal auf einem oder zwei Geräten gespeichert, sondern auch in der privaten Cloud. Laut einer Studie der GfK aus dem Jahr 2019 speichern private Cloudnutzer, wie beispielsweise Nutzer von Angeboten bei GoogleDrive, Dropbox oder iCloud durchschnittlich 97 GB verschiedenster Inhalte in „ihrer“ Cloud. Mit 51 GB ist davon über die Hälfte des Speicherplatzes durch Privatkopien von Musik, Filmen, Serien, TV-Sendungen, professionellen Fotos, Grafiken oder Texten belegt.

Die neuen Mediennutzungsformen erweitern deutlich die Anwendungsfälle für Privatkopien im digitalen Zeitalter und verschaffen der Privatkopie allein durch Anzahl und Qualität der Kopien eine neue Blütezeit. Ebenso vergrößert sich der verfügbare Speicherplatz auf Endgeräten rasant. So stieg die Speicherkapazität von Mobiltelefonen innerhalb weniger Jahre von wenigen GB auf im Schnitt über 120 GB im Jahr 2019 an - Tendenz weiter steigend. Einige Smartphone-Modelle bieten sogar bis zu 1 TB Speicherplatz. Zum Vergleich: Dabei handelt es sich um das 250fache an Speicherplatz eines ‚iPods nano‘ aus dem Jahr 2005. Tablets, Notebooks und externe Festplatten verfügen inzwischen über 1TB Speicherplatz. Diese Entwicklung zeigt deutlich den ungebrochen großen Bedarf an offline verfügbaren Kopien von Medieninhalten.

Durch die einfachen und schnellen Synchronisationsmöglichkeiten können die Sammlungen bequem auf mehreren Geräten gleichzeitig gespeichert werden. Zusätzlich handelt es sich hier nicht um Sammlungen, die seit Jahrzehnten unverändert bestehen – ein Drittel der Audio- und ein Viertel der Videosammlungen wurden jeweils noch im Monat vor der Befragung im Jahr 2019 erweitert.

Zusammenfassungen aktueller Studien zur Privatkopie und neuen Nutzungsformen

Nachfolgend, sowie im Downloadcenter finden Sie Zusammenfassungen zu Methodik und Ergebnissen der in vorherigem Abschnitt beschriebenen empirischen Studien.
Die Zusammenfassungen beinhalten im Einzelnen folgende drei Studien: