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Zusammenfassung Tablet-Gesamtvertrag pdf
Beitritte Gesamtvertrag Tablets pdf
GSVT Tablets ab 2012 BITKOM pdf
Formulare
Formulare für Tablets ab 01.01.2018
für Nicht-Gesamtvertragsmitglieder
Tablets Hersteller & Importeure ab 01.01.2018 pdf
Tablets Hersteller & Importeure ab 01.01.2018 xls
Formulare für Tablets 01.01.2016 - 31.12.2017
für Nicht-Gesamtvertragsmitglieder
Tablets Hersteller & Importeure ab 01.01.2016 - 31.12.2017 pdf
Tablets Hersteller & Importeure ab 01.01.2016 - 31.12.2017 xls
Formulare für Tablets 2012-2015
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Tablets Hersteller & Importeure 2012-2015 pdf
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Formulare für Tablets 2010-2011
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Tablets Hersteller & Importeure 2010-2011 pdf
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Händler Formulare für Tablets ab 2010
Händler Tablets ab 2010 pdf
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Tarife
Tablets ab 2010 pdf
Tablets
Die ZPÜ macht Vergütungen für Tablets für die Zeit ab dem 01.01.2010 geltend.
Im Jahr 2015 haben die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) einen Gesamtvertrag über die urheberrechtliche Vergütungspflicht für Tablets für die Zeit ab dem 01.01.2012 geschlossen.
Für Tablets der Jahre 2010 und 2011 wurden den Marktteilnehmern Einzelvereinbarungen über Tablets angeboten.
Auf der Grundlage des Gesamtvertrages sowie der abgeschlossenen Einzelvereinbarungen haben die ZPÜ, die VG Wort und die VG Bild-Kunst einen entsprechenden Tarif Tablets ab 2010 vom 04.01.2016 aufgestellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Weitere Einzelheiten zum Tarif und Gesamtvertrag mit dem Bitkom für Tablets ab 2012 sowie zu den Einzelvereinbarungen der Jahre 2010-2011 finden Sie auch in unserem Informationsblatt „ Zusammenfassung Tablet-Gesamtvertrag“.
Im Jahr 2017 haben die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst einen gleichlautenden Gesamtvertrag mit dem Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten e.V. (VERE) für die Zeit ab dem 01.01.2017 vereinbart.
Hersteller und Importeure können den Gesamtverträgen über Tablets mit dem Bitkom oder mit dem VERE jederzeit für die laufende Abrechnungsperiode beitreten.
Stand 06.03.2018