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Zahlen des Geschäftsjahres 2011
I. Lage der ZPÜ
Grundlagen
Bei der ZPÜ handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie ist keine Verwertungsgesellschaft im Sinne des § 1 UrhWG. Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung sowie die Versammlung der Gesellschafter. Zur Geschäftsführung und Vertretung ist ausschließlich die GEMA berechtigt.
Zweck der Gesellschaft ist die Geltendmachung von Ansprüchen auf Vergütung, Auskunft und Meldung für Vervielfältigungen gemäß § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG von Audiowerken und audiovisuellen Werken gegen Hersteller, Importeure und Händler von Geräten und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird.
Zum 1. Januar 2008 ist die als „Korb 2“ bezeichnete Reform des Urheberrechtsgesetzes in Kraft getreten. Als eine zentrale Neuerung der Reform wurde die Festlegung der Vergütungen in die Hände der betroffenen Parteien gelegt. Diese sollen die Höhe der Vergütung nach den Vorgaben des § 54a UrhG n.F. aushandeln.
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Ertragslage 2010 /2011
Nach der Reform konnte ein Gesamtvertrag mit dem BCH (Bundesverband der Computerhersteller e.V., Böblingen, über Vergütungen für PCs für die Jahre 2008 bis einschließlich 2010 geschlossen werden. Außerdem wurden Gesamtverträge hinsichtlich USB-Sticks und Speicherkarten für die Jahre 2010 und 2011 und für die Zeit ab dem 1. Januar 2009 über Vergütungen für Audio-Leerkassetten, VHS-Kassetten, DAT-Kassetten, Minidisks, Audio-CD-R und Audio-CD-RW vereinbart.
Im Jahre 2010 sowie im ersten Halbjahr 2011 erfolgten Zahlungseingänge für PCs für die Jahre 2002 – 2010. Diese Einnahmen entsprechen in ihrer Höhe nicht dem üblichen Umfange des Geschäftsbetriebes, da es sich um Zahlungen für insgesamt 9 Jahre handelt. Über die Einnahmen aus den Gesamtverträgen hinaus konnten nur geringfügige Einnahmen erzielt werden, da die Vergütungsschuldner im Hinblick auf alle anderen Produkte, insbesondere im Hinblick auf Mobiltelefone und Unterhaltungselektronik, die Vergütungen bestreiten und keine nennenswerten Zahlungen geleistet haben.
Ausblick
Mit substantiellen Einnahmen kann lediglich gerechnet werden, soweit Gesamtverträge bestehen oder rechtskräftige Entscheidungen über die Höhe der Vergütungen vorliegen. Für das Jahr 2012 kann nur mit sehr geringen Einnahmen gerechnet werden.
II. Bilanz
Bilanz 31.12.2010

Bilanz 31.12.2011

1. Aktiva:
Zu A: Anlagevermögen
Die ZPÜ verfügt über kein eigenes Anlagevermögen.
Zu B: Umlaufvermögen
Hauptgründe für den Rückgang des Umlaufvermögens in 2011 sind der Rückgang der Forderungen durch vereinnahmte Erträge (Zahlungseingänge) sowie die Verringerung des Guthabens bei Kreditinstituten durch die, im Vergleich zu den vereinnahmten Erträgen, höheren Ausschüttungsbeträge an die Gesellschafter.
2. Passiva
Zu A: Eigenkapital
Die ZPÜ hat kein Eigenkapital. Die eingegangenen Vergütungen werden nach Abzug der laufenden Aufwendungen an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Zu B: Rückstellungen für die Verteilung gemäß § 54 UrhG
Die Rückstellungen für die Verteilung beinhalten verteilbare und unverteilbare Rückstellungen.
Verteilbaren Rückstellungen liegen Zahlungseingänge zugrunde. Sie werden entsprechend den in den Gesellschafterversammlungen getroffenen Vereinbarungen an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Unverteilbare Rückstellungen werden für die noch offenen Forderungsposten gebildet.
Zu C: Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Anwalts- und Gerichtskosten. Im Vorjahr wurden keine Sonstigen Rückstellungen gebildet.
Zu D: Verbindlichkeiten
Diese Position beinhaltet Verbindlichkeiten gegenüber der GEMA für Dienstleistungen sowie für im Vorfeld von der GEMA verauslagte Rechnungen, kreditorischen Debitoren, Steuern sowie verschiedene Verbindlichkeiten aus dem laufenden Lieferungs- und Leistungsverkehr.
III. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2011 (im Vergleich mit dem Vorjahr)


Zu 1: Erträge aus Vergütungsansprüchen gemäß § 54 UrhG
Der Rückgang der Erträge im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Auslaufen des Gesamtvertrages mit dem BCH (BCH-Vertrag) zum Ende des Jahres 2010. Die Fortsetzung dieses für die ZPÜ wichtigen Vertrages sowie weitere Verträge wurden im Jahr 2011 intensiv verhandelt, jedoch konnten keine Gesamtvertragsabschlüsse erzielt werden.
Aufgliederung nach Produkten

Aufgliederung nach Produkten (vor Wertberichtigung):

Zu 2: Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die ZPÜ verfügt weder über eigenes Personal noch über eigenes Anlagevermögen. Die GEMA als Geschäftsführende Gesellschafterin stellt beides zur Verfügung. Daneben wurden in den Vorjahren u. a. die Anwalts- und Gerichtskosten durch die GEMA getragen. Die GEMA hat dafür als Vergütung von der ZPÜ eine Kommission erhalten.
Im Geschäftsjahr 2011 hat die ZPÜ erstmals den Großteil der Aufwendungen direkt getragen (Anwalts- und Gerichtskosten TEUR 2.810, Empirische Untersuchungen TEUR 687, Beratungs- und Gutachterhonorare TEUR 464 etc.). Daneben entstehen bei der ZPÜ Aufwendungen für von der GEMA erbrachte Dienstleistungen (TEUR 1.677).

Zu 3: Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Der Anstieg der Zinserträge resultiert im Wesentlichen aus der im Vergleich zum Vorjahr höheren durchschnittlichen Anlagesummen. Die ZPÜ hat eingegangene Gelder nicht ausgeschüttet, da die Verteilung ab 2011 durch die Gesellschafter noch nicht abschließend beschlossen wurde.
IV. Verteilung der Ausschüttungen in 2011
Im Jahr 2011 wurden von der ZPÜ insgesamt TEUR 117.073 an die Gesellschafter ausgezahlt.

